Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Veranstaltungsprogramm der Sektion Kulmbach des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. (Stand: 10/2023)

Der besseren Lesbarkeit zuliebe wurde auf das Anhängen der weiblichen Form („innen“ etc.) verzichtet. Selbstverständlich schließt die männliche Form immer die weibliche und diverse mit ein!

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Kurs, Workshop, Reise, Ausfahrt und dergleichen) ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dritte, die weder in der Sektion Kulmbach noch in einer anderen DAV-Sektion Mitglied sind, können zum Kennenlernen an maximal zwei größeren Veranstaltungen oder drei Tagesveranstaltungen teilnehmen, wenn sie die Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Versicherung nachweisen können (Private Haftpflichtversicherung, empfohlen wird zudem eine Unfallversicherung). Nicht-Mitglieder erklären sich mit der Haftungsbegrenzung der DAV-Versicherung einverstanden (siehe auch Satzung §6). Mitglieder des DAV und insbesondere der Sektion Kulmbach genießen bei der Anmeldung Vorrang.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen, soweit sie ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen, und zahlen die Hälfte der jeweiligen Gebühren. Daneben gibt es Angebote konret nur für Minderjährige. Hier ist in der Ausschreibung die jeweilige Altersklasse angegeben. In jedem Fall wird vom Teamer hier nochmal gesondert ein Teilnahmebogen an die Erziehungsberechtigten ausgeteilt, der unterschrieben werden muss.

Die Teilnahmegebühren sind in der Ausschreibung angegeben. Für Mitglieder anderer Sektionen betragen sie den 1,5-fachen Satz, für Nichtmitglieder den 2-fachen Satz.

Art der Veranstaltung (Unterschieden wird zwischen Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Kursen):

Führungstouren

Soweit nicht anders ausgewiesen, sind die Touren im Programmheft Führungstouren.

Der Tourenführer/Guide

• übernimmt die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten,

• genießt das volle Vertrauen der Teilnehmer (auch stillschweigend),

• trifft die wesentlichen Entscheidungen, z.B. zur Routenwahl, Sicherungsmaßnahmen, oder Tourenabbruch.

Gemeinschaftstouren

• Die Teilnehmer sind in der Lage, die Tour selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen und kennen sich bereits von früheren Touren.

• Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen;

• Der Tourenführer fungiert als Organisator, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für die Teilnehmer.

Die Gemeinschaftstouren sind als solche gekennzeichnet. Eine Teilnehmergebühr seitens der Sektion wird nicht erhoben. Der Organisator kann eine Organisationsgebühr bzw. eine Anzahlung für Auslagen verlangen, die direkt an den Organisator zu entrichten ist.

(Ausbildungs-)Kurse

Das Ziel von Kursen ist es, die Teilnehmer zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Mountainbikern, Bergsteigern, Kletterern etc. auszubilden. Der Ausbilder hat grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer über.

Leistungsfähigkeit und Kenntnisse

Ihre Leistungsfähigkeit und Kenntnisse müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entsprechen.

Die Anforderungen werden in der Regel im Ausschreibungstext genannt und/ oder in der Vorbesprechung erörtert. Der Kurs- oder Tourenleiter kann Sie zu Beginn und während der Veranstaltung, von der Veranstaltung ausschließen, wenn Sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder Sie der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fernbleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

Informieren Sie den Veranstaltungsleiter vorab, sollten Sie gesundheitliche Probleme (z. B. Allergien, Verletzungen, Diabetes etc.) haben, die den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt, wenn in der Ausschreibung nicht anders angegeben, schriftlich per Email an den Veranstaltungsleiter. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Um Ihnen die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise), erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden, es sei denn, der Weitergabe wird ausdrücklich widersprochen.

Weiterhin werden Ihre Daten im Rahmen des Krisenmanagements (im Falle eines Unfalls) an den Dachverband bzw. zuständige Behörden weitergeleitet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbedingungen der Sektion.

Teilnahmegebühren und Kosten

Die Teilnahmegebühren sind bei Anmeldung bzw. spätestens bis zum Anmeldeschluss an den Tourenführer zu entrichten. Sie beinhalten den Teilnehmerbeitrag, also die Kosten für die Füh-
rung und Kursleitung. Fahrtkosten, Kosten für Übernachtung, Verpflegung etc. sind von Ihnen selbst zu tragen, falls in der Ausschreibung nicht explizit anderweitig angegeben. Zudem können Vorauszahlungen für Reservierungen anfallen, die ebenfalls vorab zu begleichen sind. Diese werden i.d.R. vom Tourenleiter kassiert.

Vorbesprechung, Theorieabend

Im Fall einer Vorbesprechung ist die Teilnahme an selbiger verbindlich. Anstelle der Vorbesprechung kann auch eine Information per E-Mail erfolgen. Dies entscheidet der Tourenführer. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann der Tourenleiter Sie von der Tour ausschließen. Der Veranstaltungsbeitrag wird einbehalten.

Rücktritt

Bei unbegründeter Absage später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird als Entschädigung der volle Veranstaltungsbeitrag einbehalten. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor diesen zwei Wochen wird eine angemessene Entschädigung einbehalten, die sich nach dem Reisepreis abzüglich der Leistungen richtet, die der Tourenleiter kostenfrei stornieren kann. Z.B. bei Buchung eines Reisebusses, der jedoch genutzt wird unabhängig von der Absage eines Teilnehmers, muss der zurückgetretene Teilnehmer seinen Anteil an den Buskosten dennoch zahlen, das stornierte Hotelzimmer nicht. Wenn der freie Platz wieder vergeben werden kann, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr an.

Nicht betroffen ist der Rücktritt wegen Krankheit – hier muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.

Absage durch die veranstaltende Sektion

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen werden Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Soweit möglich werden auch die Reservierungsauslagen erstattet.

Abbruch der Veranstaltung/vorzeitige Abreise/Ausschluss

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren oder der Reservierungsauslagen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden. Gleiches gilt bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter.

Haftung

Veranstaltungen in der freien Natur, insbesondere im Gebirge sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Aufsichtspflicht für Kinder bzw. Jugendliche liegt generell bei den Erziehungsberechtigten, sollten diese anwesend sein.

Erhöhtes Risiko im Gebirge

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko trägt der Teilnehmer selbst.

Ausrüstung

Die notwendige Ausrüstung für jede Sektionstour wird vom Tourenführer vorab genannt und ist von den Teilnehmern mitzubringen. Für gewisse Sportarten steht für Sektionsmitglieder Ausrüstung in begrenzter Anzahl zum Ausleihen zur Verfügung. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist.

Kostenbeteiligung bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften:

Es wird empfohlen öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Bei einer Fahrt mit dem privaten Kfz sollte von der steuerrechtlich gültigen Kilometerpauschale, aktuell 0,30 EUR pro km, ausgegangen werden. Dieser Betrag wird unter den Mitfahrenden aufgeteilt. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren. Die gesamt an den Fahrer entrichteten Kostenbeteiligungen dürfen die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen. Nur so ist gewährleistet, dass die Fahrt ohne Personenbeförderungsschein möglich ist.

Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen des DAV e.V. Sektion Kulmbach einverstanden.